Hinweise
Aha, unlautere Methoden …
Aha, unlautere Methoden …
Guten Tag Frau Garrapa
Ihr Vorgehen, sich unlauterer Methoden zu bedienen, ist aufs Äusserste verwerflich.
- Welchen Zweck verfolgen die Zusendung einer letzten Mahnung und die Festsetzung einer Frist? Der Verzug liegt bei Ihnen, nicht bei mir!
- Sie machen die Angabe, dass Ihnen die aktuelle Police der Krankenversicherung nicht vorliege. Der Unterschied beläuft sich auf 33 Franken monatlich zu Ihrem Vorteil. Auf welcher Grundlage stützen Sie die abwegige Annahme, die Abwesenheit auf den Herbst 2025 zu datieren und diese als Begründung für eine Abmahnung zu verwenden?
- Zur Sicherstellung meiner Existenzgrundlage habe ich circa drei Viertel des Darlehens, welches wohlgemerkt deutlich unter dem zulässigen Gesamtbetrag liegt, in Anspruch genommen. Sind Sie befugt, mich zur vollständigen Ausschöpfung meiner rechtmässigen Rücklagen zu veranlassen? Anstatt die Bewilligung der EL vorzunehmen, behelligen sie mich mit der Frage nach der Herkunft des Darlehens. Bezüglich meiner früheren Erwerbstätigkeit: Welche Überlegungen bewegen Sie im Einzelnen? Erfolgt durch Sie ebenfalls die Bezahlung der Bestattungskosten?
- Sie führen lakonisch an: «Allerdings lediglich die Lohnausweise für den Zeitraum von Januar bis März 2025.» Welche Alternative gäbe es, da ich ab April 2025 keine Gehaltszahlungen mehr erhalte?
- Die Erteilung von Auskünften bezüglich der Bürofactory GmbH ist mir aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht gestattet.
- Ihre implizite Unterstellung, ab dem 1. Januar 2026 eine tadellose Buchführung vorzulegen, stellt eine unerhörte Unverschämtheit dar.
Welche Beweggründe veranlassen Sie zu ihrem Verhalten?
Ich konstatierte Ihr mangelndes Verständnis meiner Ausführungen und bot Ihnen ein klärendes Gespräch an. Sie kehrten alle Aspekte um und verweigerten die Zustimmung.
Stattdessen erheben Sie den Vorwurf, dass ich Einkünfte aus nicht versteuerten Quellen beziehe. Ich bitte Sie, unverzüglich einen Strafantrag bei dem Richter zu stellen oder von dieser Verleumdung abzusehen und Ihre gegenwärtige Unentschlossenheit zu beenden.
Durch ihre Verzögerungstaktik verweigern sie mir die Hilfe. Demzufolge scheinen Sie nicht in der Lage zu sein, Artikel 12 unseres Bundesgesetzes hinlänglich zu verstehen, geschweige denn, ihn im Sinne der Bürger anzuwenden. Artikel 12 der Schweizerischen Bundesverfassung etabliert das Recht auf Beistand in Situationen der Notlage. Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Es ist Ihnen bekannt, dass ich aufgrund des erlittenen Schlaganfalls nicht gehen und nicht schreiben kann. Sie missachten in unverschämter Weise meine Beeinträchtigung und traktieren mich hemmungslos mit Anforderungen, welche sich für mich als unüberwindbar erweisen. Unter Zuhilfenahme eines Computers und eines geeigneten Korrekturprogramms bin ich hinreichend befähigt, Schriftstücke zu verfassen. In Anbetracht dessen, dass mir weder ein Drucker zur Verfügung steht noch ich über die erforderlichen finanziellen Mittel verfüge und überdies sämtliche Institutionen den Versand von Einschreiben zur Bedingung machen, ist es mir unmöglich geworden, meinen Obliegenheiten nachzukommen, insbesondere da ich von Ihnen diesbezüglich keinerlei Unterstützung erhalte.
Die Frage, ob das tägliche Einweichen von Haferflocken in kaltem Wasser eine angemessene Lebensführung unterstützt, ist einer detaillierten Auseinandersetzung zu unterziehen; eine ausgewogene Ernährungsweise wird dadurch jedenfalls nicht gewährleistet.
Es stehen Ihnen alle Informationen zur Verfügung. Meiner Auffassung nach und wie von Ihnen selbst angeführt, werden diese Informationen von Ihnen nicht erfasst, ebenso wenig wie meine weiterführenden Darlegungen. Obwohl ich ihnen die Möglichkeit offerierte, wünschten sie kein aufschlussreiches Gespräch mit mir zu führen.
Sie missachten in höchstem Masse meine durch den Schlaganfall bedingten massiven Beeinträchtigungen und traktieren mich mit Forderungen, deren Erfüllung aufgrund meines Gesundheitszustandes ausgeschlossen ist. Lesen Sie bei https://www.fragile.ch/hirnverletzung/ nach. Einen solchen wünsche ich Ihnen ganz und gar nicht, doch die Erfahrungen würden Ihnen dienen, Ihre Arbeitsqualität selbst zu beurteilen.
Es sei unter anderem daran erinnert, dass unentgeltliche Tätigkeiten nicht mit Schwarzarbeit gleichzusetzen sind. In der Vergangenheit war ich für die Gemeindeverwaltung unentgeltlich im Dienste Ihres geschätzten Herrn Fakir Atalay tätig, Ihres ausgewiesenen Experten für soziale Angelegenheiten. Herr Atalay äusserte, dies stelle für ihn eine erhebliche Entlastung dar, räumte jedoch ein, dafür keine finanzielle Entschädigung leisten zu können, was rechtens sei. Sollte ich unentgeltlich für eine andere Firma tätig werden, so ist dies in gleicher Weise rechtmässig. Im Falle einer abweichenden Beurteilung der Sachlage ihrerseits, holen Sie den Betrag bei Herrn Atalay. Anschliessend setzen Sie sich mit mir in Verbindung.
Obschon Ihnen die Bewertung des Unternehmens, an dem ich einen Anteil habe, seit einem Jahr vorliegt und der Vermögenswert die massgebliche Vermögensgrenze für eine Ergänzungsleistung erheblich unterschreitet, und es schon damals von Ihnen als zulässig erachtet wurde, reiten Sie neuerdings wieder darauf herum und begehren unrechtmässig Einsicht in die Buchführung dieses Unternehmens. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Erwägungen ist dies nicht realisierbar. Überdies erhielten sie die Lohnabrechnungen und den Lohnausweis.
Ihre Klärungsbemühungen dauern nunmehr seit gut einem Jahr an. Vor zwei Monaten teilten sie mir mit, dass der Fall binnen zwei Wochen abzuschliessen sei. Was haben Sie im Sinn, mich dem Hungertod preiszugeben?
Des Weiteren erkundigten sie sich im Gasthof Hirschen diskret nach einem Gast, dessen Namen sie aus Gründen des Datenschutzes nicht preisgeben durften, der jedoch eine Miete in Höhe von 1500 Franken entrichte. Als einziger Gast, der eine Zahlung von 1500 Franken leistet, erachte ich diesen Verrat als inakzeptabel; es hätte nicht zu meinem Nachteil erforderlich sein dürfen, den Hirschen zu informieren und zu beschäftigen.
Angesichts meiner krankheitsbedingten Notwendigkeit des betreuten Wohnens entstünden Ihnen im Falle eines Auszugs aus dem «Hirschen» unverhältnismässig hohe Kosten.
Eine Eskalation wäre zu verhindern, insofern dies auch in Ihrem Interesse liegt, oder irre ich mich abermals?
Freundliche Grüsse
Hans Wittwer
